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Zusammenlagerungs-Check

Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510

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Terpentinöl



Terpentinöl (auch als Balsamterpentinöl, echtes Terpentinöl, Kienöl oder stark veraltet Terpentingeist bezeichnet, lateinisch Oleum terebinthinae bzw. Terebinthinae aetheroleum rectificatum), umgangssprachlich häufig auch einfach Terpentin (lateinisch Terebinthina), wird durch Destillation aus dem Terpentin (Balsam) vor allem von Kiefern (Pinus spp.) und Lärchen (Larix) gewonnen, aber auch aus Tannen (Abies), Fichten (Picea), Douglasien (Pseudotsuga), Zedern (Cedrus), Araukarien, Kauri-Bäumen (Agathis), Sandarak.Nach dem völligen Austreiben von Terpentinöl und Wasser aus dem Balsam durch Destillation hinterbleibt Kolophonium. Das im Destillat enthaltene Öl wird nach erfolgter Schichtentrennung von dem Wasser abgelassen und zur Entfernung mitgerissener Farbstoffe, Harze und Säuren (Ameisensäure) nochmals mit Wasser und etwas Kalk destilliert. Terpentinöl ist gesundheitsschädlich und umweltgefährdend. Terpentinöl wird beispielsweise als Verdünner und Lösungsmittel für Anstrichmittel (Farbe) eingesetzt. Als preiswertere Alternative wird heute häufig Testbenzin verwendet, im Handel auch als Terpentinersatz bezeichnet. Wikipedia

Stoffdaten

CAS-Nummer :

8006-64-2

UN/NA/DOT/IMO-Nummer:

Keine Angabe

Flammpunkt:

Keine Angabe

Siedepunkt:

Keine Angabe

Lagerklasse:

3

Quellen:

Zusammenlagerungstabelle

In dieser Tabelle ist die Lagerklasse 3 hervorgehoben. Die Tabelle enthält Aussagen, ob eine Zusammenlagerung mit anderen Lagerklassen grundsätzlich erlaubt ist, Zusammenlagerungsverbote oder Einschränkungen der Zusammenlagerung zu beachten sind. Sie basiert auf der TRGS 510: 7.2.

LGK 13
12
11
10
8B
8A
7
6.2
6.1D
6.1C
6.1B
6.1A
5.2
5.1C
5.1B
5.1A
4.3
4.2
4.1B
4.1A
3
2B
2A
1
1                         
2A                        
2B                       
3                      
4.1A                     
4.1B                    
4.2                   
4.3                  
5.1A                 
5.1B                
5.1C               
5.2              
6.1A             
6.1B            
6.1C           
6.1D          
6.2         
7        
8A       
8B      
10     
11    
12   
13  

  Separatlagerung ist erforderlich.
  Zusammenlagerung ist erlaubt.
  Die Zusammenlagerung ist nur eingeschränkt erlaubt.