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Zusammenlagerungs-Check

Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510

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N-Methyltaurin



N-Methyltaurin oder 2-Methylaminoethansulfonsäure ist eine Aminosulfonsäure, die wie eine Aminosäure in kristallinem Zustand und in polaren Lösungsmitteln als Zwitterion vorliegt. Im Gegensatz zum weit verbreiteten Taurin wurde N-Methyltaurin in der Natur bisher nur in Rotalgen gefunden, wo es durch Methylierung von Taurin gebildet wird. Es eignet sich wegen seiner hohen Polarität und der relativ guten Löslichkeit seiner Erdalkalimetallsalze zur Veresterung (eigentlich Amidbildung) mit langkettigen Carbonsäuren zu Tauriden (Acylaminoethansulfonaten), die als milde anionische Tenside eingesetzt werden. Wikipedia

Stoffdaten

CAS-Nummer :

107-68-6

UN/NA/DOT/IMO-Nummer:

Keine Angabe

Flammpunkt:

Keine Angabe

Siedepunkt:

Keine Angabe

Lagerklasse:

11
(Annahme Stoff ist fest & brennbar)

Quellen:

Zusammenlagerungstabelle

In dieser Tabelle ist die Lagerklasse 11 hervorgehoben. Die Tabelle enthält Aussagen, ob eine Zusammenlagerung mit anderen Lagerklassen grundsätzlich erlaubt ist, Zusammenlagerungsverbote oder Einschränkungen der Zusammenlagerung zu beachten sind. Sie basiert auf der TRGS 510: 7.2.

LGK 13
12
11
10
8B
8A
7
6.2
6.1D
6.1C
6.1B
6.1A
5.2
5.1C
5.1B
5.1A
4.3
4.2
4.1B
4.1A
3
2B
2A
1
1                         
2A                        
2B                       
3                      
4.1A                     
4.1B                    
4.2                   
4.3                  
5.1A                 
5.1B                
5.1C               
5.2              
6.1A             
6.1B            
6.1C           
6.1D          
6.2         
7        
8A       
8B      
10     
11    
12   
13  

  Separatlagerung ist erforderlich.
  Zusammenlagerung ist erlaubt.
  Die Zusammenlagerung ist nur eingeschränkt erlaubt.