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Zusammenlagerungs-Check

Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510

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Bromwasserstoffsäure



Bromwasserstoffsäure bezeichnet die Lösungen von gasförmigem Bromwasserstoff (HBr) in Wasser. Die Lösungen reagieren, wie die anderen Halogenwasserstoffsäuren, stark sauer. In der chemischen Symbolsprache versteht man unter HBr sowohl das Gas wie auch dessen wässrige Lösung. Wo eine Unterscheidung oder eine genauere Kennzeichnung der wässrigen Lösung erforderlich ist, findet man unter Anwendung der Abkürzung aq Bezeichnungen wie z. B. Wikipedia

Stoffdaten

CAS-Nummer :

10035-10-6

UN/NA/DOT/IMO-Nummer:

Keine Angabe

Flammpunkt:

Keine Angabe

Siedepunkt:

Keine Angabe

Lagerklasse:

Quellen:

Zusammenlagerungstabelle

In dieser Tabelle ist die Lagerklasse 8B hervorgehoben. Die Tabelle enthält Aussagen, ob eine Zusammenlagerung mit anderen Lagerklassen grundsätzlich erlaubt ist, Zusammenlagerungsverbote oder Einschränkungen der Zusammenlagerung zu beachten sind. Sie basiert auf der TRGS 510: 7.2.

LGK 13
12
11
10
8B
8A
7
6.2
6.1D
6.1C
6.1B
6.1A
5.2
5.1C
5.1B
5.1A
4.3
4.2
4.1B
4.1A
3
2B
2A
1
1                         
2A                        
2B                       
3                      
4.1A                     
4.1B                    
4.2                   
4.3                  
5.1A                 
5.1B                
5.1C               
5.2              
6.1A             
6.1B            
6.1C           
6.1D          
6.2         
7        
8A       
8B      
10     
11    
12   
13  

  Separatlagerung ist erforderlich.
  Zusammenlagerung ist erlaubt.
  Die Zusammenlagerung ist nur eingeschränkt erlaubt.





Stoffe mit ähnlicher Bezeichnung

CAS-NummerBezeichnungUN/NA/IMO/DOT-Nummer
10035-10-6BromwasserstoffsäureUN 1788
UN 1048
IMO 8
IMO 2.3